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CVP-Beitragsordnung vom 06.09.2023
§1 Algemeines
Diese Beitragordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann vom geschäftsführenden Vorstand des Vereins geändert werden.
Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung, gelten ab dem, auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
Die Beitragsordnung ist als ständiger Aushang im Vereinsheim bekannt zu machen.
§2 Zahlungsweise und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Die festgesetzten Beiträge werden im Februar des Jahres oder 4 Wochen nach Neueintritt, als Jahresbeitrag erhoben.
Durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
Die Beitragszahlung erfolgt generell durch SEPA – Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe
ihrer Bankverbindung.
Bei Barzahlungen müssen wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 3.-€ erheben, die mit dem Beitrag zu entrichten ist.
§3 Beiträge
Kinder, Schüler, Jugendliche bis 18 Jahre, ermäßigt
25,00 € / Jahr
Erwachsene
33,00 € / Jahr
Ehrenmitglieder
auf Wunsch beitragsfrei
Der Anspruch auf Ermäßigungen ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.
Änderungen der persönlichen Angaben von Mitgliedern sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen. Mitglieder, die nicht am
SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge, inkl. der Zusatzgebühr, bis 28. Februar eines jeden Jahres auf das
in §4 genannte Beitragskonto des Vereins.
Bei jeder Mahnung wegen Zahlungsverzug, werden wir zusätzlich Mahngebühren von 3 € zum Regelbetrag erheben. Bei
Lastschriftrückgaben (Konto leer, unbekannt, Buchung abgelehnt) wird eine Gebühr in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten
zusätzlich zur Beitragsforderung berechnet und per schriftlicher Mahnung mitgeteilt. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt
keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§4 Vereinskonto
Soweit die Zahlung nicht per Lastschrift erfolgt, ist sie nur auf das folgende Bankkonto zulässig:
Sparkasse Südwestpfalz KTO: DE 97 5425 0010 0001 0020 54
§5 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung wurde vom geschäftsführenden Vorstand des 1. Carneval-Verein Pirmasens e.V.
am 06.09.2023 beschlossen und gilt ab sofort.
Der geschäftsführende Vorstand des 1. CVP